
Die älteren unter den geneigten Lesern werden sich erinnern, dass der Steinhöfel meinte, dieses wunderbare Blog mit Abmahnungen überziehen zu müssen, so wie ein Steinhöfel eben alles mit Abmahnungen überzieht, was ihm quer kommt. Es gab den einen Fall aus dem Januar und den anderen Fall aus dem September. Mit der Frage, ob Märkte brennen können, erklärten sich etliche Leser solidarisch und zeigten dies auch monetär.
Im ersten Fall geht es bekanntlich um die vom Steinhöfel bzw. von seinem Helfershelfer angesetzten Gegenstandswerte. Im Rahmen einer Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, mit der Unterlassungserklärung einen Gegenstandswert zu akzeptieren. An diesem Gegenstandswert orientiert sich die Höhe der anwaltlichen Kostennote. Im konkreten Fall: Steinhöfel und sein Helfershelfer kalkulieren Gegenstandswerte, die wiederum festlegen, was Steinhöfel und sein Helfershelfer bei mir abzocken und in die anwaltliche Tasche stecken können. Nach monatelangem Hickhack und nach dem Media Saturn mäßigend auf den Steinhöfel eingewirkt hat, wurde der Gegenstandswert im Fall Media Markt ./. mich auf 10.000 Euro gesenkt. Ich fand das immer noch viel, habe aber schriftlich zugestimmt. Nicht ohne darauf hinzuweisen, dass ich den ganzen Fall an dieser Stelle weiter öffentlich machen werde. Daraufhin sind der Steinhöfel und sein Helfershelfer ausgetitscht und haben geklagt. Das Amtgericht HH soll feststellen, ob nicht doch die urpsprünglich angebotenen (utopisch hohen) Gegenstandswerte zugrunde gelegt werden sollen. Noch einmal: Es geht darum, was der Steinhöfel dafür kassiert, dass er mich abgemahnt hat bzw. mich hat abmahnen lassen. Der Gerichtstermin war ursprünglich auf den 24.10. festgesetzt, aber der Steinhöfel bat um Verlegung. Man verlegte auf den 31.10., aber da konnte ich nicht. Weil der Steinhöfel zwischen dem 03.11. und dem 10.11. unterwegs war (Hier eine Spur, die er während einer anderen Reise hinterlassen hat … peinlich, peinlich, penlich…), wurde nun auf den 06.12. (Nikolaus!) vertagt.
Im zweiten Fall geht es um einen Beitrag, der sage und schreibe knapp 96 Stunden hier zu sehen war und sage und schreibe 7 Leser fand. Einer davon war der Steinhöfel, vielleicht aber auch sein Helfershelfer. Der Beitrag vom 14.09.2006 zeigte den Ausschnitt aus einem Media-Markt-Werbeplakat, auf dem der Steinhöfel im Glanzanzug und mit Arschlochbart abgebildet war, und fragte in Wer-wird-Millionär-Manier, wie der abgebildete Mensch aussähe. Zugegeben, nicht sehr witzig das Ganze. Nun hatte sich ungefähr zu der Zeit als ich diesen Beitrag publizierte, ein neuer Benutzer hier registriert und am 16.09.2006 seinen Kommentar zum inkriminierten Beitrag abgelassen. Der Kommentar setzte die Reihe der Antwortmöglichkeiten in Form von Lückentexten fort. Steinhöfels Helfershelfer schickte am 19.09.2006 vorab per Mail eine Abmahnung. Daraufhin löschte ich den doofen Beitrag SOFORT. Es entspannd sich ein realsatirischer Mailwechsel mit dem Helfershelfer, der darauf hinauslief, dass ich anbot, mir zu überlegen, ob ich eine Unterlassungserklärung unterschreibe oder nicht. Hab ich dann nicht gemacht, weil ich zu der Einsicht kam, der Beitrag sei nicht abmahnwürdig gewesen, weil ich a) ein Bild verwendet habe, dass nicht copyright-geschützt ist und weil b) der angemahnte Kommentar vermutlich von einem Agent Provocateur aus dem Ingolstädter Raum verfasst worden war und mir schlicht und einfach nicht aufgefallen war. Steinhöfels Helfershelfer hat dann beim Landgericht HH was erwirkt, und ich sollte so um die 1.000 Euro zahlen. Dagegen haben wir Widerspruch eingelegt. Die Verhandlung dazu findet nun am Freitag, dem 01.12. statt.
Wie der Steinhöfel tickt, zeigt folgende Anekdote. Mein Anwalt war der Ansicht, dass es doch ziemlich praktisch wäre, wenn beide Termine (vor dem Amtgericht und dem Landgericht in Hamburg) an einem Tag stattfinden könnten. Die Kammern hatten vorbehaltlich der Zustimmung der Steinhöfel’schen Kanzlei nichts dagegen. Mein Anwalt rief daraufhin RA Höbelt (das Helferlein) an und schlug die Terminverlegung vor. Höbelt war soweit einverstanden. Kaum eine Stunde später ließ der Steinhöfel seine Sekretärin bei meinem Anwalt anrufen und mitteilen, es komme überhaupt nicht in Frage, dass beide Termine an einem tag stattfinden.
Reine Schikane, würde ich sagen. Denn dass die beiden Termine an zwei verschiedenen Tagen stattfinden, bedeutet, dass mein Anwalt und ich zweimal kurz nacheinander nach Hamburg reisen müssten. Gerade gegenüber einem anderen Anwalt ist diese – im Übrigen völlig unbegründete – Weigerung ein maximal unkollegiales Verhalten. Aber was will man von einem “Juristen” erwarten, der mehrfach gesagt hat, er halte andere Anwälte nicht für Kollegen.
Eh ich’s vergess. Das Motto für den 01.12.2006 und den 06.12.2006 lautet:
“Zweck des Gerichtsverfahrens ist es eher, zu schikanieren und abzuschrecken, als zu gewinnen”
(Quelle: L. Ron Hubbard)


Na dann mal alles Gute. Recht wem Recht gebührt. Meiner Meinung bist du im Recht, und ich hoffe das das Gericht es auch so sieht.
Viel Glück!
[ gesachtes von Cheffe am 28.11.2006 um 19:39 ]
ich finds ehrlich gesacht erschreckend, dass du den gründer der scientology zitierst.
[ gesachtes von yallamann am 06.12.2006 um 12:49 ]
@yalla: Warum hab ich den denn wohl zitiert? Vielleicht weil es mir erscheint als ob es Juristen gäbe, die sich nach dieser Anweisung richten? Jedenfalls hat der Scientology-Vorspinner diesen Satz seiner Gemeinde im Kampf gegen die Kritiker mit auf den Weg gegeben. Da liegt die Vermutung nah, dass wer hier und heute entsprechend agiert, auch sonst Taktiken aus dem Hause Hubbard gut findet…
[ gesachtes von Rainersacht am 06.12.2006 um 15:49 ]