“Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.”
(Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Artikel 5)
Im Fall Bastian B. (ja, ich bleibe dabei, den Nachnamen abzukürzen, selbst wenn überall der volle Name genannt wird…) scheint das nicht zu stimmen. Was sich rund um den Abschiedsbrief des Emsdettener Amokläufers abgespielt hat, zeigt die Website eines/r gewissen Tamai namens “keinmensch.de“:
Wie die meisten wissen, war hier am 20. November Bastians Abschiedsbrief zu lesen, ergänzt durch eine Sammlung von Bildern, Forenauszügen und Videos. Doch dann wurde ich -so wie viele andere- von der Kriminalpolizei angerufen.
Dialog(sinngemäß):
“…wir bitten Sie, den Brief, so wie sonstiges Material bezogen auf Herrn Bosse unverzüglich aus dem Netz zu nehmen…”
“Bitten Sie mich jetzt nur darum, oder bin ich rechtlich dazu verpflichtet dies zu tun?”
“Ich glaube nicht, dass Sie sich jetzt mit uns anlegen wollen…”
“Nein ich wollte nur wissen, weil…”
(ins Wort fallend) “na dann sind wir uns ja einig”
Gespräch Ende
Die Frage ist: Wenn die Polizei NRW tatsächlich “gebeten” hat, Bastian B’s Spuren im Web nicht weiter zu publizieren, aus welchem Grund? Was soll da wegzensiert werden? Weshalb gibt es keine offizielle Stellungnahme?
Update: Die Polizei hat erkannt: Wenn viele Blogger wollen, dass sich eine Information sich im Web verbreitet, dann schaffen sie das auch – siehe FR Online vom 28.11.2006


Lalala bald verschwinden die ersten Blogger auf wundersame Art und Weise beim Kippen holen und werden nie wieder gesehen…oder krepieren mit Polonium im Gekröse.
[ gesachtes von Gonzo am 29.11.2006 um 19:09 ]